Allgemein - Grenzland-West2024

Bund der Natur- und Sportfreunde Grenzland West  e.V.
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Allgemeine Informationen

Wir verfügen über ein modernes Sport- und Sanitärgebäude mit getrennten Damen- und Herrentoiletten, kalten und warmen Duschen, behindertengerechten Einrichtungen, Spülküche, Waschmaschine und Wäschetrockner, sowie einer Entsorgungseinrichtung für Campingtoiletten.

Bei uns wird ganz viel Sport getrieben. Unter anderem machen wir Aerobic, Badminton, Boule, Dart, Fußball, Indiaca, Laufen,  Ringtennis, Radwandern, Schach, Schwimmen, Skat, Tischtennis, Volleyball und Wandern. Unsere Badminton-Spieler sind das ganze Jahr aktiv.

Wir haben eine  Schwimmgelegenheit, Badminton-, Boule- und Volleyballfelder, eine große  Sportwiese sowie Tischtennisplatten, drinnen und draußen. Die älteren Mitglieder lassen es beim Boule ein bisschen ruhiger angehen. Man könnte  sagen, sie schieben gerne eine ruhige Kugel. Naturisten sonnen sich gern und gehen bei warmem Wetter unbekleidet. Unser Schwimmbad  verfügt über  
eine wetterfeste Abdeckung und eine Solaranlage, mit der das Wasser aufgeheizt werden  kann. In unserem Verein gibt es eine große Anzahl Läuferinnen und Läufer, junge und jung  gebliebene. Denen  ist unser Gelände allerdings viel zu klein. Und deshalb laufen sie außerhalb des  Geländes durch Wald und  Flur. Oder sie laufen auf öffentlichen Veranstaltungen. Und, was das tolle ist, unsere Läufer sind meistens vorn mit dabei und haben schon viele Preise geholt.

Ganz besonders beliebt ist  das so genannte Radwandern. Da werden der Drahtesel geputzt und die Reifen auf gepumpt. Und ab geht es  in die Natur. Der Niederrhein bietet zum Radfahren ideale Voraussetzungen. Grenzland West richtet zu Pfingsten das Radwandern für unseren Dachverband, die Familien  Sport Gemeinschaft, aus. Da geht  es jeden Tag über eine Strecke von mehr als 50 km. Und zum Trainieren geht es manchmal nur bis zum Spargelbauern.

Als Familiensportverein sind  wir selbstverständlich ausgesprochen kinderfreundlich. Bei uns gilt das Motto:  „Tobe nicht, wenn Kinder toben." Wir schaffen und lassen unseren Kindern  die
notwendigen Freiräume. Wir nehmen Rücksicht, wenn  sie in der Pubertät sind und üben Nachsicht, wenn sie zu laut sind. Wir  fördern ihre Entwicklung, auch und gerade in den Grundsätzen des Naturismus.

Achtung Hunde sind auf  unserem Gelände nicht gestattet


Wenn Sie uns kennen lernen wollen, bitte unbedingt vorher anrufen und mit dem Vorstand einen Besuchstermin vereinbaren! Besuche sind nur an den  Wochenenden und nach vorheriger Anmeldung möglich!


Mit Google Maps näher ran an unser Camp (Bilder: GoogleMaps)
Bund der Natur- und SportfreundeGrenzland   West e. V.                              
        
Geländeordnung
 
 
1. Grundlage:
   Grundlage der Geländeordnung ist die jeweils gültige Satzung des Bundes.

2. Zweck:
   Die Geländeordnung regelt das Verhalten auf dem Gelände.

3. Zutritt:
   Zutritt haben alle aktiven und passiven Mitglieder des Bundes, Mitglieder anderer FKK-Vereine mit gültigem Ausweis, Gäste von Mitgliedern und geführte Interessenten Zutritt haben außerdem alle
   Mitarbeiter von Behörden, Institutionen und Lieferanten, soweit sie sich dienstlich auf dem Gelände aufhalten. Mit Ausnahme von Hunden, dürfen kleine Haustiere mitgebracht werden. Diese sind      auf dem eigenen Stellplatz zu halten. Katzen sind zum Schutz von Vögeln und ihren Nestern anzuleinen.
 
4.  AN-und Abreise :
   Die AN- und Abreise mit Wohnwagen ist zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich die Mittagsruhe ist dabei zu beachten. Alle Personen, mit Ausnahme der über einen Schlüssel verfügenden  
   Mitglieder, melden sich beim Platzwart an und ab. Mitglieder sorgen für das An-und Abmelden ihrer Gäste und das Entrichten anfallender Gebühren.
 
5. Aufenthalt :
   Der  Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Mitglieder verantworten das Verhalten ihrer Gäste. Die Bestimmungen der Satzung und dieser Geländeordnung sind zu
   beachten. Die Abgabenordnung regelt die zu entrichtenden Gebühren. Der Bund haftet nicht für Schäden, soweit dem Vorstand oder dessen Beauftragten nicht ein vorsätzliches oder grob fahr -
   lässiges Verhalten nachzuweisen ist.
6.  Nutzen von Einrichtungen :
    Das Nutzen des Geländes im allgemeinen ist mit den Gebühren gemäß Abgabenordnung abgegolten. Das Nutzen der Sauna ist kostenpflichtig und mit dem Platzwart abzusprechen und abzu -
    rechnen. Das Nutzen des Feuerlöschteiches geschieht auf eigene Gefahr, Eltern achten hier und auch bei den Spieleinrichtungen ganz besonders auf die Sicherheit ihrer Kinder.
 
7.  Veranstaltungen :
    Der Vorstand und in dessen Abwesenheit der Platzwart, regelt das Nutzen der vorhandenen Räume in der alten Scheune und im Sport- und Sanitärgebäude. Das Nutzen des Jugendschuppens        regelt der Jugendwart in Abstimmung mit dem Vorstand. Veranstaltungen des Bundes oder seiner Gruppen haben Vorrang vor  privaten Festen etc. Gewerbliche Veranstaltungen sind nur mit
    schriftlicher Genehmigung des Vorstandes zulässig.
8.  Ruhe auf dem Gelände :
    Die Nachtruhe gilt ab 1.4. von 24.00 Uhr bis 7.oo Uhr und ab 1.10. von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr. Mittagsruhe herrscht von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Ton und Fernsehgeräte sind nur in
    geschlossenen Räumen und nur in „ Zimmerlautstärke „ zu betreiben. Ausnahmen bei besonderen Gelegenheiten bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.
 
9.  Ordnung und Sauberkeit :
     Alle Benutzer achten jederzeit auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände, aktive Mitglieder in besonderem Maße auf ihrem Stellplatz. Abfälle sind unter Beachtung der Mülltrennung                       ordnungsgemäß zu entsorgen.Sperrmüll ist auf eigene Kosten zu entsorgen. Sanitäreinrichtungen sind sauber zu verlassen; Eltern achten auf das Verhalten ihrer Kinder. Abwässer sind                      ordnungsgemäß aufzufangen und nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Das gleiche gilt ür den Inhalt von Chemietoiletten. Im Sport und Sanitärgebäude ist das Rauchen nicht            gestattet.

10.  Geländepflege :
      Die Einrichtungen des Geländes und sein Bewuchs sind vor Beschädigung zu bewahren. Ein festgestellter Schaden, auch an der Umzäunung, ist unverzuglich dem Vorstand, oder dem                      Platzwart zu melden. Die vorhandenen Hecken sind in einer Höhe von ca. 1,50 m und erst ab dem 15.06 zu schneiden. Bäume sind nur mit Genehmigung des Vorstandes zu fällen Das                      Errichten von Zäunen Absperrungen und Sichtschutzwänden ist ebenso unzulässig,wie das Ausgestalten des Stellplatzes Antennen, die den Wohnwagen mehr als 1 m überragen, sind nur mit            Genehmigung des Vorstandes zulässig. Das Gras ist regelmäßig zu mähen und kurz zu halten.

11.  Aufstellen von Wohnwagen :
     Wohnwagen oder Vorzelte sind in Absprache mit dem Geländewart ( bei Abwesenheit mit einem anderen Vorstandsmitglied ) nur auf den ausgewiesenen Plätzen aufzustellen,Wohnmobile mit            den gebotenen Schutzmaßnahmen für Boden und Grundwasser nur auf den Gästeplätzen. Wohnwagen haben sich in fahrbereiten Zustand zu befinden. Der Innenausbau von Vorzelten, mit              Ausnahme des Zeltbodens, sowie Pflasterungen und Plattierungen, sind nicht zulässig.
 
 
12.  Sicherheit auf dem Gelände :
 
    Elektrische Anlagen haben den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.Gasanlagen sind alle
 
      2 Jahre von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Genutzte Gasflaschen haben einen gültigen
 
      Prüfstempel zu besitzen. Raucher beachten das Gesetz zum Schutz des deutschen Waldes, der   
 
      Heiden und Moore.          
 
      Offenes Feuer ist grundsätzlich untersagt, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
 
      Feuerschutzeinrichtungen sind nur in Notfällen oder bei Übungen zu benutzen. Anbauten an Vor -
 
      zelten dürfen nur in Tuchform ausgeführt und mit diesen fest verbunden sein. Stühle, Tische,
 
      Sonnenschirme, Pavillons und dergleichen sind vor dem Verlassen des Geländes ins Vorzelt zu
 
      räumen.         Für das Eigentum seiner Mitglieder und Gäste übernimmt der Verein keine Haftung,
 
      der Vorstand empfiehlt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen
 
      Alle Benutzer des Geländes tragen zur Verhütung von Unfällen bei und melden festgestellte  Ge -
 
      fahrenquellen unverzüglich dem Vorstand.Verunglückten ist,soweit möglich, erste Hilfe zu leisten
 
      Ein Erste- Hilfe- Kasten befindet sich im Aufenthaltsraum der Alten Scheune. Aus versicherungs -
 
      technischen Gründen sind Unfälle unverzüglich dem Vorstand zu melden.
 
 
13.  Benutzen von Fahrzeugen :
 
      Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.Das Befahren
 
      des Geländes geschieht im Schritt-Tempo und unter Beachtung von § 1 der STVO. Fahrten zum
 
      Stellplatz sind nur zum Zweck des Abholens oder Wiederbringung des Wohnanhängers erlaubt.
 
      Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Alle Fahrwege sind grundsätzlich frei zu halten. Das
 
      Waschen von Kraftfahrzeugen ist im gesamten Gelände untersagt. Radfahren im Gelände ist nicht
 
      gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
 
 
14.  Aufenthalt auf dem Gelände :
 
      Soweit Witterung, Hygiene und Sichtschutz nach außen dies gestatten, bewegen wir uns auf dem
 
      Gelände unbekleidet. Benutzer fremder Sitzgelegenheiten legen ein Handtuch oder Kleidungs -
 
      stück unter.Das öffentliche Tragen von Badebekleidung und Unterwäsche ist nicht gestattet. Bei
 
      kühler Witterung ist das Tragen von sportlicher Bekleidung anderer ausdrücklich vorzuziehen.
 
      Kleidungsstücke und Wäsche sind so zu trocknen und aufzubewahren, daß sich andere dadurch
 
      nicht gestört fühlen.
 
      Das Fotografieren und Filmen hat nur mit Genehmigung der später erkennbaren Personen zu
 
      erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Genehmigung der Eltern einzuholen. Veröffent-
 
      lichungen bedürfen der Zustimmung der abgebildeten Personen.
 
 
15.  Hausrecht :
 
      Das Hausrecht übt der Vorstand aus. Sein ständiger Beauftragter ist der Platzwart. In deren   Ab-
 
      wesenheit ist jedes ordentliche Mitglied verpflichtet, Maßnahmen zum Abwenden einer Gefahr,
 
      zum Sichern von Ansprüchen des Bundes, zum Verhindern des Zutritts von Unbefugten und zur
 
      vorläufigen Festnahme eines Straftäters ( z.B. wegen Hausfriedensbruch ) zu ergreifen.
 
 
16.  Gültigkeit. Inkrafttreten :
 
      Diese Ordnung gilt für jeden Benutzer des Geländes.Sie ist allen Mitgliedern und Gästen zur
 
      Verfügung zu stellen. Gravierende Verstöße gegen diese Ordnung können zum sofortigen Verweis
 
      vom Gelände führen.
 
 
   Vorhandene Geländeordnung per einstimmigem Beschluß auf der JHV am :1.3.98
 
   Ergänzte Ausgabe freigegeben auf der JHV am : 20.03.10
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